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Beförderung von Tieren mit dem Flugzeug: Hunde, Katzen und andere Begleittiere. Was sollten Sie wissen?

Transportbedingungen für Hunde und Katzen

Unsere Haustiere reisen immer häufiger mit uns. Was sollten Sie beachten, wenn Sie Ihr Haustier mit ins Flugzeug nehmen?

Nicht jede Fluggesellschaft ist bereit, ein Tier zu befördern. Die meisten Billiganbieter sehen dies überhaupt nicht vor. Die Linien die die Beförderung der Tiere ermöglichen, sind u.a.

• LOT (Achtung! Bei Flügen in das Vereinigte Königreich werden die Tiere nur als CARGO transportiert),

• Lufthansa,

• SAS,

• Airberlin,

• Norwegian,

• Air France,

• Air Lingus.

Die Anforderungen des gegebenen Anbieters an die Tiere am Bord sollten jedoch IMMER überprüft werden. Sie können sich unterscheiden hinsichtlich des Transportraumes (Gepäckraum oder Flugzeugdeck), der Tierart (einige Fluggesellschaften erlauben nur Hunde und Katzen, andere verlangen getrennte Verfahren für Nagetiere, noch andere erlauben keine Beförderung von Reptilien).

Für Blindenhunde und Therapiehunde gelten gesonderte Regeln. Im Falle solcher Tiere erklärt sich die große Mehrheit der Fluggesellschaften bereit, sie an Bord des Flugzeugs zu transportieren. Die Anforderungen an die Dokumentation für Arbeitshunde werden vom Transportunternehmen auf seiner Website festgelegt und von seinen Büros und Hotlines mitgeteilt.

Im Fall der Anbieter, die die Beförderung eines Tieres an Bord erlauben, ist es unerlässlich, den Beförderer im Voraus zu benachrichtigen und die Einzelheiten mit ihm abzustimmen. Man muss daran denken, dass jedes Unternehmen die Abmessungen des Transporters mit dem beförderten Tier, das an Bord des Flugzeugs gebracht werden soll, festlegt. Die Beförderung in einem Transporter betrifft in der Regel nicht die Arbeitshunde.

Es ist sehr wichtig, sich bei den Dienststellen des Ziellandes zu informieren, welche Hunderassen nicht ins Land gelassen werden. Transportunternehmen können den Transport eines Tieres einer bestimmten Rasse verweigern. Meistens handelt es sich dabei um Hunde riesiger oder als aggressiv angesehener Rassen.


Die neugierige Katze sitzt in einem offenen, halb gepackten Koffer

Transport von Kaninchen, Nagetieren und anderen Begleittieren

Der Transport von Vögeln ist in alle Mitgliedstaaten möglich. Allerdings wird nicht jeder Vogel als Begleittier betrachtet. Die Regeln besagen eindeutig, dass ein Vogel, der als Haustier betrachtet wird und seinen Besitzer begleitet, kein Geflügel sein können, d.h.: Huhn, Pute, Perlhuhn, Ente, Gans, Wachtel, Taube, Fasan, Rebhuhn und Laufvögel, die zur Zucht, Fleischerzeugung oder für Konsumeier oder zur Wiederaufstockung der Bestände gezüchtet oder im Stall gehalten werden.

Vögel, die wie Haustiere behandelt werden, müssen während der Reise vom Eigentümer oder einer vom Eigentümer autorisierten Person begleitet werden, die als Betreuer fungiert. Das Tier muss ein Gesundheitszertifikat, das von einem autorisierten amtlichen Tierarzt ausgestellt wurde, und eine Erklärung des Besitzers haben. Häufig ist es auch erforderlich, die zuständigen Stellen des Ziellandes zu informieren. Einzelheiten und Formulare sind beim Botschaftspersonal des gegebenen Landes erhältlich.

Es gibt keine gesonderten Bestimmungen, die den Transport von Kaninchen und Nagetieren zwischen den Mitgliedstaaten verbieten. Jedes Land wendet jedoch seine eigenen Regeln für Transportbeschränkungen an. Es gibt keine Beschränkungen für die Einfuhr von Kaninchen, Nagetieren, Amphibien oder Reptilien in England. In Deutschland können maximal drei Kaninchen über die Grenze transportiert werden. Für größere Mengen gelten andere Regelungen. Es gibt keine speziellen Regeln für Nagetiere. Die Vögel sollten die oben erwähnten relevanten Dokumente haben. Die Anzahl der Vögel darf maximal drei betragen. In Irland verlangen die Vorschriften, dass der Besitzer bei der Reise mit dem Tier anwesend sein und die zuständigen Stellen informieren muss. Die Einzelheiten können Sie bei der Botschaft oder auf den Webseiten der Regierung erfahren.

Immer im Falle des Transports von Tieren, die als exotisch gelten - und alle Tiere, die keine Nutztiere, Hunde, Katzen oder Pferde sind, gelten als exotisch - sollte der CITES-Status für die jeweilige Art überprüft werden. Nicht vergessen! CITES trägt nicht nur zur Bekämpfung des illegalen Transports von Wildtieren bei, sondern auch zur Bekämpfung der Einführung von Arten, die eine Bedrohung für einheimische Arten darstellen können.

Tiere, die in der Wildnis gefangen wurden, dürfen in keinen Mitgliedstaat verbracht werden.

Vor jeder Abreise sollten die Mitteilungen der Veterinärkammer oder der Botschaft des gegebenen Landes überprüft werden. In einem Notfall, z.B. bei einer Epidemie, können die Regeln sofort geändert und Tierbeförderung verboten werden.


Yorkshire Terrier Hund sitzt ruhig auf einem Koffer

Die Texte auf dem Blog sind keine medizinischen Ratschläge und ersetzen nicht den Besuch beim Tierarzt.


Adrianna Wawrzyniak