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Hund im Flugzeug - was sollte man beachten?

Beförderung von Tieren auf dem Luftweg


Immer öfter reisen unsere Haustiere mit uns. Was sollten Sie beachten, wenn Sie Ihren Hund oder Ihre Katze mit ans Flugzeugbord mitnehmen?

 Nicht jede Fluggesellschaft ist bereit, ein Tier zu befördern. Die meisten Billiglinien sehen dies überhaupt nicht vor. Die Linien für den Transport eines Hundes oder einer Katze umfassen LOT (Achtung! Bei Flügen in das Vereinigte Königreich werden Tiere nur über CARGO transportiert), Lufthansa, SAS, Airberlin, Norwegian, Air France, Air Lingus. Die Anforderungen des Transportunternehmens sollten jedoch IMMER überprüft werden. Sie können sich durch den Ort des Transports (Gepäckraum oder Flugzeugdeck), die Art des Tieres (einige Fluggesellschaften erlauben nur Hunde und Katzen, andere verlangen getrennte Verfahren für bei Nagetieren, wieder andere erlauben keine Beförderung von Reptilien) unterscheiden.

Für Blindenhunde und Therapiehunde gelten gesonderte Regeln. Im Falle solcher Tiere erklärt sich die überwiegende Mehrheit der Fluggesellschaften bereit, sie an Bord des Flugzeugs mitzunehmen. Die Dokumentationsanforderungen für Arbeitshunde werden vom Transporteur auf seiner Website festgelegt und von seinen Büros und Hotlines mitgeteilt.

Bei den Linien, die die Beförderung eines Tieres an Bord erlauben, ist es unerlässlich, dem zuständigen Unternehmen derartige Absicht im Voraus mitzuteilen und die Einzelheiten mit ihm abzustimmen. Dabei immer daran denken, dass jedes Unternehmen die Abmessungen des Transporters mit dem Tier, das an Bord des Flugzeugs befördert werden soll, festlegt. Die Beförderung in einem Transporter gilt in der Regel nicht für Arbeitshunde.

Es ist sehr wichtig, sich bei den Dienststellen des Bestimmungslandes zu informieren, welche Hunderassen nicht in das Land eingeführt werden dürfen. Transportunternehmer können den Transport eines Tieres einer bestimmten Rasse verweigern. Meistens handelt es sich dabei um Hunde riesiger Rassen oder um Rassen, die als aggressiv gelten.

Hund in einer Schutzweste. Der Flug für Hunde ist sehr stressig.

 

Transport von Kaninchen, Nagetieren und anderen Begleittieren im Flugzeug



Der Transport von Vögeln als Haustiere ist in alle Mitgliedstaaten möglich. Allerdings wird nicht jeder Vogel als Begleittier betrachtet. Die Regeln besagen eindeutig, dass ein Vogel, der als Heimtier in Begleitung seines Besitzers einzustufen ist dem Geflügel nicht gehören darf, d.h.: Huhn, Truthahn, Perlhuhn, Ente, Gans, Wachtel, Taube, Fasan, Rebhuhn und Laufvögel, die zur Zucht, Fleischerzeugung oder als Konsum- oder Besatzeier gezüchtet oder im Stall gehalten werden.

Vögel, die als Haustiere behandelt werden, müssen während der Reise vom Eigentümer oder einer vom Eigentümer bevollmächtigten Person, die als Betreuer fungiert, begleitet werden. Mit dem Tier muss ein Gesundheitszeugnis, das von einem autorisierten amtlichen Tierarzt ausgestellt wurde, und eine Erklärung des Eigentümers mitgeführt werden. Oft ist es auch erforderlich, die zuständigen Stellen des Ziellandes zu informieren. Einzelheiten und Formulare sind beim Botschaftspersonal des gegebenen  Landes erhältlich.

Es gibt keine gesonderten Bestimmungen, die den Transport von Kaninchen und Nagetieren zwischen den Mitgliedstaaten verbieten. Jedes Land wendet jedoch seine eigenen Regeln für Transportbeschränkungen an. Es gibt in England keine Beschränkungen für die Einfuhr von Kaninchen, Nagetieren, Amphibien oder Reptilien. Maximal drei Kaninchen können in Deutschland über die Grenze transportiert werden. Für größere Anzahl gelten andere Regelungen. Es gibt keine speziellen Regeln für Nagetiere. Vögel sollten die oben erwähnten relevanten Dokumente haben. Die Zahl der Vögel darf drei nicht überschreiten. In Irland schreiben die Vorschriften vor, dass der Besitzer bei der Reise mit dem Tier anwesend sein und die zuständigen Stellen informieren muss. Einzelheiten erfahren Sie bei der Botschaft oder auf den Webseiten der Regierung.

Immer im Falle des Transports von Tieren, die als exotisch gelten - und alle Tiere, die keine Nutztiere, Hunde, Katzen oder Pferde sind, gelten als exotisch - sollte der CITES-Status für die jeweilige Tierart überprüft werden. Man sollte nicht vergessen! CITES hilft nicht nur bei der Bekämpfung des illegalen Transports von Wildtieren, sondern auch bei der Einführung von Arten, die eine Bedrohung für einheimische Arten darstellen können.


Tiere, die in der Wildnis gefangen wurden, dürfen in keinen Mitgliedstaat verbracht werden.


Vor jeder Abreise sollten die Mitteilungen der Veterinärkammer oder der Botschaft des gegebenen  Landes überprüft werden. In einem Notfall, z.B. bei einer Epidemie, können die Regeln sofort geändert und Tierbeförderung verboten werden.

 

 

Die Texte auf dem Blog sind keine medizinischen Ratschläge und ersetzen nicht den Besuch beim Tierarzt.

 

 

Adrianna Wawrzyniak

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