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Zunächst einmal die Vorschriften. Die politische Situation in der Welt verändert sich sehr schnell. Leider leben wir in interessanten Zeiten. Informationen über die Anforderungen, die ein ins Ausland reisendes Tier erfüllen muss, werden daher am besten von der zuständigen Botschaft bestätigt.
Bitte beachten Sie, dass die Höchstzahl der zu nicht kommerziellen Zwecken beförderten Tiere fünf nicht überschreiten darf. Unter bestimmten Bedingungen kann diese Zahl geändert werden, wie in der entsprechenden Verordnung festgelegt. Ebenfalls zum 01.01.2012 wurden die Vorschriften über die wichtigsten Grundsätze der Tierbeförderung in der EU harmonisiert. Pässe werden ausgestellt für: Hunde, Katzen und Frettchen.
Die Grundvoraussetzungen für Tiere, die in der Europäischen Union reisen, sind
Bei Jungtieren, die unter drei Monate alt sind und nicht gegen Tollwut geimpft sind, stellt sieht die Situation etwas anders aus. Das liegt daran, dass Tiere erst im Alter von drei Monaten gegen Tollwut geimpft werden. Der verabreichte Impfstoff wird dann höchstwahrscheinlich nicht wirken (das Tier hat noch mütterliche Antikörper), und die Impfung selbst (unter der Annahme, dass jemand ein Tier in diesem Alter impfen lässt, was unwahrscheinlich ist) wird nicht anerkannt.
Die Mitgliedstaaten wenden ihre Bestimmungen an, um die Einreise eines weniger als drei Monate alten Tieres ohne gültige Impfung in das Hoheitsgebiet zu gestatten. Leider sehen die meisten Länder diese Möglichkeit nicht vor. Dies gilt insbesondere für die populärsten Länder.
Die vollständige Liste ist unter dieser Adresse zu finden: https://ec.europa.eu/food/animals/pet-movement/eu-legislation/young-animals_en
Die Einreise eines Tieres ohne aktuelle Impfung führt zum Rückzug in das Heimatland auf Kosten des Besitzers, wobei das Tier in Quarantäne bleibt, bis es geimpft werden kann und immun wird (d.h. weitere 21 Tage ab dem Datum der Impfung), was auf Kosten des Besitzers erfolgt. Die Entscheidung wird von den Beamten und zuständigen Dienststellen des gegebenen Landes getroffen.
Die Regeln legen klar fest, welche Substanzen für Hunde verwendet werden müssen, die nach England, Irland, Norwegen, Finnland und Malta transportiert werden. Das Entwurmungspräparat muss einen Praziquantel oder einen anderen Wirkstoff mit Eigenschaften zur Verringerung des Bandwurmbefalls enthalten. Die Prophylaxe ist für Echinococcus sp. durchzuführen. Die Behandlung ist vom Tierarzt in den Abschnitt "Echinococcus-Behandlung" des Tierpasses einzutragen und zu bestätigen. Der Tierarzt muss den Namen des Produkts und des Herstellers, das Verfallsdatum und die Serie des Arzneimittels, das Datum und die Uhrzeit der Verabreichung eingeben oder einfügen. Der Eintrag wird durch einen Stempel und eine Unterschrift bestätigt.
Es ist wichtig, Ihrem Arzt das genaue Datum und die genaue Uhrzeit Ihres geplanten Aufenthalts im Zielland mitzuteilen. Für die Prävention der Echinokokkose gelten strenge Fristen - das Medikament darf nicht früher als 120 Stunden und nicht später als 24 Stunden bei Grenzüberschreitung verabreicht werden. Wenn die Anforderungen nicht erfüllt werden, kann der Hund in Quarantäne gehalten werden oder die Dienststellen können ihm den Grenzübertritt verweigern. Alle Kosten werden dann vom Eigentümer getragen.
Die Texte auf dem Blog sind keine medizinischen Ratschläge und ersetzen nicht den Besuch beim Tierarzt.
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